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Der Gerichtsstand bezeichnet das örtlich zuständige Gericht eines Rechtsstreits. Unter dem allgemeinen Gerichtsstand versteht man, dass jeweils das Gericht in dem Bezirk zuständig ist, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Die Zuständigkeit eines Gerichts kann regelmäßig auch ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

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