Der Gerichtsvollzieher ist ein Zustellungs- und Vollstreckungsbeamter. Er ist für einen bestimmten Bezirk zuständig, weisungsgebunden und unterhält sein eigenes Büro. Über die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei Gericht erhält er seine Aufträge bzw. erhält er diese von den jeweiligen Parteien direkt. Er erhält ein festes Gehalt. Neben diesem erhält er einen Teil der Gebühren sowie den Ersatz seiner Auslagen. Die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers sind: Zustellungen und Ladungen im Auftrag einer Partei, Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, Vollstreckung des Haftbefehls hinsichtlich einer abzugebenen eidesstattlichen Versicherung, Vornahme öffentlicher Versteigerungen etc.. Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Dienstes. Dem Richter ähnlich ist der Gerichtsvollzieher kraft Gesetzes unter den gleichen Voraussetzungen von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen wie der Richter vom Richteramt. Jedoch kann ein Gerichtsvollzieher nicht abgelehnt werden.