Das Girogeschäft ist ein Bankgeschäft. Es dient der Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (§ 1 Nr. 9 Kreditwesengesetz). Dem Girogeschäft liegt der Girovertrag zugrunde, der zwischen dem Kreditinstitut und dem entsprechenden Kunden geschlossen wird. Bei dem Girovertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. ---- siehe auch Girovertrag