AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Das Girogeschäft ist ein Bankgeschäft. Es dient der Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (§ 1 Nr. 9 Kreditwesengesetz). Dem Girogeschäft liegt der Girovertrag zugrunde, der zwischen dem Kreditinstitut und dem entsprechenden Kunden geschlossen wird. Bei dem Girovertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. ---- siehe auch Girovertrag

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin