AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Girovertrag: Der zwischen einer Bank und einem Kunden geschlossene Vertrag nennt man Girovertrag. In diesem verpflichtet sich die Bank, laufende Geschäfte des Girokontos zu übernehmen (z.B. Überweisungen). Weiterhin verpflichtet sich das Kreditinstitut zu folgenden Leistungen: Einrichtung des Kontos für den Kunden, Erteilung von Gutschriften bezüglich eingehender Zahlungen auf dem Konto des Kunden, Abwicklung abgeschlossener Überweisungsverträge zu Lasten des Kontos des Kunden. Weitere Einzelheiten des Zahlungsverkehrs müssen im Girovertrag mit dem Kunden gesondert vereinbart werden. Die gesetzliche Regelung enthält keine grundsätzliche Definition des Girovertrages. Sie sieht nur die entsprechenden grundlegenden rechtlichen Vertragspflichten des Kreditinstitutes innerhalb eines Girovertrages vor.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin