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Der Gläubiger kann eine natürliche oder juristische Person sein. Im Rahmen eines Schuldverhältnisses ist der Gläubiger die Person, die berechtigt ist, eine entsprechende Leistung zu fordern. Diese Leistung kann auch ein Unterlassen einer bestimmten Handlung etc. darstellen. Somit hat der Gläubiger gegenüber dem Schuldner einen Anspruch, z.B. die Zahlung eines Kaufpreises. Weiterhin wird als Gläubiger die Partei in der Zwangsvollstreckung bezeichnet. Der Begriff „Gläubiger" wird für diejenige Partei verwendet, die den vollstreckbaren Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht.

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