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Haftbefehl: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Grundgesetz). Die Entziehung der Freiheit stellt daher einen erheblichen Eingriff in diese Rechtsposition dar. Die Freiheitsentziehung ist jedoch unter verschiedenen Voraussetzungen möglich und darf auf Grund einer richterlichen Anordnung erfolgen (Art. 104 Grundgesetz). Aus diesem Grunde ist der Haftbefehl regelmäßig die Grundlage für eine Freiheitsentziehung. Im Strafrecht gibt es vier verschiedene Arten von Haftbefehlen: 1) Untersuchungshaftbefehl, 2) Hauptverhandlungshaftbefehl, 3) Sicherungshaftbefehl und 4) Vollstreckungshaftbefehl. Im Zivilverfahren gibt es jedoch auch richterliche Haftbefehle. Ein Haftbefehl wird beispielsweise erlassen, wenn sich ein Schuldner weigert, die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abzugeben. Mit Vollzug des Haftbefehls wird der Schuldner sodann zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse gezwungen.

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