Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet sich der Versicherer, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für ein während der Versicherungszeit eintretendes Ereignis bzw. eine eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat. Auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, sind von der Haftpflichtversicherung abgedeckt (vgl. hierzu §§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz).