Haftung: Zum einen berücksichtigt die Haftung, dass das Vermögen einer Person dem Zugriff der Gläubiger unterliegt. Hierbei wird sie durch Zwangsvollstreckung oder Konkurs verwirklicht. Zum anderen bedeutet die Haftung, dass eine Person für etwas einstehen muss (z.B. für einen entstandenen Schaden). Zu beachten ist, dass sich die Haftung aus einem abgeschlossenen Vertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz ergeben kann. In der Regel setzt eine Haftung das Verschulden einer Person, also den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit, voraus. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass unsere Rechtsordnung auch eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht (z.B. die Haftung des Tierhalters oder die Haftung des Herstellers eines Produkts).