Unter dem Halten im Straßenverkehr versteht man jede gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch eine Verkehrslage oder eine verkehrsregelnde Anordnung veranlasst wird. Diejenige Person, die ihr Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten anhält, parkt. Zu beachten ist, dass das Halten im Straßenverkehr u.a. unzulässig ist an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Metern davor und soweit es durch Verkehrszeichen oder Lichtzeichen (z.B. Halteverbot, rotes Dauerlicht etc.) verboten ist (vgl. hierzu § 12 Straßenverkehrsordnung). ----siehe auch Parken