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Halter eines Kraftfahrzeuges ist diejenige Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und über dieses die Verfügungsgewalt besitzt. Der Halter eines Kraftfahrzeuges muss nicht zwingend auch der Eigentümer dieses Fahrzeuges sein. In der Praxis ist dies jedoch meistens der Fall. Jedoch kommt es nicht grundsätzlich darauf an, welche Person im Fahrzeugschein eingetragen ist und welche Person den Fahrzeugbrief verwahrt. Benutzen mehrere Personen das Fahrzeug gemeinschaftlich, können diese auch gemeinschaftlich Halter des Fahrzeuges sein. Folgende Pflichten hat der Halter eines Fahrzeuges zu berücksichtigen: Abschluss einer ordnungsgemäßen Haftpflichtversicherung, Wahrung des ordnungsgemäßen Betriebes des Fahrzeuges, die verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht für Schäden, die Dritten beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstehen. Bei Leasing-Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass meist der Leasingnehmer auch Fahrzeughalter ist.

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