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Bei der Handlungsvollmacht handelt es sich um eine besondere Art der Vollmacht des Handelsrechts. Eine Handlungsvollmacht kann ausdrücklich oder stillschweigend von jedem Kaufmann erteilt werden. Eine Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte, die der Betrieb eines entsprechenden Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Hinsichtlich der Handlungsvollmacht bedarf es keiner Handelsregistereintragung. --- siehe auch Prokura

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