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Hauptsacheklage: Zur Sicherung des Anspruches hinsichtlich eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird eine Hauptsacheklage bei Gericht eingereicht. Hauptsacheklagen werden auch für andere verschiedene Rechtsstreitigkeiten erhoben, bei denen sodann der Anspruch selbst verwirklicht werden soll.

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