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Hauptverhandlung: Im Strafverfahren entscheidet das Gericht mit der Hauptverhandlung über die Schuld und die Strafe des Angeklagten. Folgende Personen müssen während der Hauptverhandlung ununterbrochen anwesend sein: Richter, Urkundsbeamte, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter. Die Hauptverhandlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Die Hauptverhandlung besteht aus folgenden Abschnitten: Aufruf der Sache, Vernehmung zur Person, Verlesung der Anklageschrift, Vernehmung des Angeklagten, Beweisaufnahme, Schlussplädoyers, letztes Wort des Angeklagten, Beratung und Abstimmung und Urteilsverkündung.

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