Der Hausfriedensbruch ist nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat. Folgende Taten einer Person gelten als Hausfriedensbruch: Eindringen in eine Wohnung, die Geschäftsräume, das befriedete Besitztum, die abgeschlossenen Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind , das/die einer anderen Person gehört/gehören. Aber auch diejenige Person, die sich ohne Befugnis in den genanten Räumen aufhält und diese auch auf Aufforderung nicht verlässt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.