AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Unter der Herausgabe versteht man die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache befindet. Beim Eigentumsherausgabeanspruch muss daher der Eigentümer die Sache abholen und die Kosten der Abholung tragen.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin