Unter der Herausgabe versteht man die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache befindet. Beim Eigentumsherausgabeanspruch muss daher der Eigentümer die Sache abholen und die Kosten der Abholung tragen.
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Unter der Herausgabe versteht man die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache befindet. Beim Eigentumsherausgabeanspruch muss daher der Eigentümer die Sache abholen und die Kosten der Abholung tragen.