Unter der Homo-Ehe versteht man die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, angelehnt an die Zivilehe. Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Das eigenständige Rechtsinstitut stellt die Lebenspartnerschaft in einigen wichtigen Punkten der Ehe gleich. In anderen Punkten, wozu die Zustimmung des Bundesrats erforderlich wäre, ist diese Gleichstellung bislang ausgeblieben. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist zur Zeit die einzige Möglichkeit in Deutschland für Menschen des gleichen Geschlechts, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben, da das Deutsche Recht (im Gegensatz zu Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Spanien und Kanada) eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts gegenwärtig nicht zulässt. Auch wenn die Lebenspartnerschaft deswegen meist von homosexuellen Paaren eingegangen wird, ist die sexuelle Identität der Personen vor dem Gesetz unerheblich.