Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten geltend macht. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein. Der Unterschied zum Gerichtsvollzieher besteht darin, dass dieser erst nach einem gerichtlichen Vollstreckungsurteil tätig wird, das Inkassobüro dagegen bereits davor. Voraussetzung hierfür ist Folgendes: Die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht oder die Abtretung der Forderung (Zession). Wird die ausstehende Forderung abgetreten, tritt das Inkassobüro an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. Will der Gläubiger Inhaber seiner Forderung bleiben, erteilt er dem Inkassobüro lediglich eine Einziehungsermächtigung oder Vollmacht. Sodann handelt das Inkassobüro als Vertreter im Namen des Gläubigers.