Bei dem Jobticket handelt es sich um eine vom Arbeitgeber gezahlte oder von diesem entsprechend vergünstigt angebotene Fahrkarte für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ab 01.01.2004 ist die Steuerbefreiung hinsichtlich des Jobtickets abgeschafft worden. Jedoch kann der Arbeitgeber eine Pauschalierung der Lohnsteuer vornehmen. Sofern der Arbeitgeber Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Fahrzeug leistet, so sind diese als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Diese können jedoch vom Arbeitgeber pauschal, soweit diese die gesetzlichen Pauschalen nicht überschreiten, mit 15% vom Lohn versteuert werden.