Das Jugendamt ist eine Behörde. Es nimmt Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Es wird zwischen dem Jugendamt auf örtlicher Ebene und dem Jugendamt auf Landesebene (Landesjugendamt) unterschieden. Folgende Aufgaben umfasst die Jugendhilfe: Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung hinsichtlich der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Erziehungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und deren Nachbetreuung, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen etc..