Unter der Kahlpfändung versteht man die Pfändung aller pfändbaren Gegenstände, die einer Person gehören. Bei einer natürlichen Person ist die vollständige Kahlpfändung durch die Vorschriften über die Unpfändbarkeit verboten.
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Unter der Kahlpfändung versteht man die Pfändung aller pfändbaren Gegenstände, die einer Person gehören. Bei einer natürlichen Person ist die vollständige Kahlpfändung durch die Vorschriften über die Unpfändbarkeit verboten.