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Bei einem Kauf auf Probe überlässt der Verkäufer dem Käufer die Ware für einen bestimmten Zeitraum. Der Käufer erhält damit die Möglichkeit, die Ware auszuprobieren und sich anschließend zum Kauf oder zur Rückgabe zu entschließen. Ein Kaufvertrag ist erst bedingt zustande gekommen. Dieser entsteht erst, wenn der Käufer nach dem Zeitraum des Ausprobierens sein Einverständnis erklärt.

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