Ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt, eine Unterscheidung zwischen dem Ist- oder Muss-Kaufmann und dem Soll- bzw. Kann-Kaufmann gibt es heute nicht mehr. Laut HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Somit wird lediglich zwischen dem Kaufmann kraft Gewerbebetriebs und dem Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister unterschieden. Bei ersterem besteht die Kaufmanneigenschaft kraft Gesetzes (also auch ohne Eintragung im Handelsregister), bei letzterem wird sie durch die (freiwillige) Eintragung im Handelsregister (konstitutiv) begründet.