Kommanditgesellschaft (KG): Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft schließen sich mehrere Gesellschafter zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer Firma zusammen. Nicht alle Gesellschafter haften bei der Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nennt man Komplementär und Kommanditist. Unter dem Komplementär versteht man den Gesellschafter, der persönlich, also auch mit seinem gesamten Privatvermögen, haftet. Der Kommanditist hingegen haftet nur in Höhe seiner Einlage für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft. Die Kommanditgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der Eintragung muss der Kommanditist mit der Höhe seiner Haftungseinlage kenntlich gemacht werden. Der Kommanditist ist von der Vertretung und der Geschäftsführung ausgeschlossen.