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Die Konfusion ist der Zusammenschluss von Gläubiger und Schuldner in einer Person. Hierdurch erlöscht in einem Schuldverhältnis grundsätzlich die Forderung, weil eine Person nicht zugleich Gläubiger und Schuldner derselben Forderung sein kann (z.B. der Schuldner beerbt den Gläubiger). Anders ist dies jedoch bei den entsprechenden Grundstücksrechten (Konsolidation).

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