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Die Konzession (§§ 24-34c, 55 Gewerbeordnung) ist die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes oder zum Betrieb gewerblicher Anlagen. Der Erteilung einer Konzession bedarf es bei bestimmten Gewerbearten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der Volksgesundheit.

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