Unter der Kostenaufhebung versteht man, dass jede Partei ihre eigenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (z.B. für einen Rechtsanwalt) sowie die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat (z.B. bei einem Teilerfolg der Klage).
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Unter der Kostenaufhebung versteht man, dass jede Partei ihre eigenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (z.B. für einen Rechtsanwalt) sowie die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat (z.B. bei einem Teilerfolg der Klage).