AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Kostenentscheidung: Wer die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen hat, entscheidet das Gericht. In der Regel ist die Kostenentscheidung Bestandteil der Entscheidung in der Hauptsache. Die Kosten des Rechtsstreits sind für die Kostenentscheidung ausschlaggebend. Sie umfasst die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist selbst grundsätzlich nicht möglich. Sofern ein Rechtsbehelf bzw. ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingelegt wird, greift dieser bzw. dieses auch die Kostenentscheidung an.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin