Von einer Kostentrennung spricht man, wenn die Kosten der einzelnen Prozesshandlungen, der einzelnen Prozessabschnitte oder eines ganzen Rechtszuges gesondert von den übrigen Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Die Kostentrennung ist in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften verankert, so z.B. bei der Terminsversäumung, bei der Verweisung an das zuständige Gericht etc..