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Ein Kraftfahrzeug (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz) ist ein Landfahrzeug, dass durch Maschinenkraft bewegt wird und nicht an Bahngleise gebunden ist. Die Rechtsvorschriften für die Benutzung und die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ist insbesondere in folgenden Gesetzen bzw. Ordnungen geregelt: Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung und Fahrerlaubnisverordnung.

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