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Die Kriminalpolizei ist der aus dem allgemeinen Polizeivollzugsdienst ausgegliederte Zweig der Polizei, der ausschließlich für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig ist. Die Kriminalpolizei ist das Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft. Ihr obliegt insbesondere die Vornahme unaufschiebbarer strafprozessualer Anordnungen. Einige Anordnungen jedoch sind grundsätzlich dem Richter vorbehalten, so z.B. die Beschlagnahme und Durchsuchung. Diese Handlungen dürfen sodann nur von den Beamten der Kriminalpolizei vorgenommen werden, wenn diese Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind. Die Kriminalpolizei kann im Ermittlungsverfahren notfalls auch vom Gericht statt vom Staatsanwalt für Untersuchungshandlungen in Anspruch genommen werden.

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