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Ladendiebstahl: Eignet sich eine Person in einem Ladengeschäft Waren ohne Bezahlung an (z.B. durch Verstecken der Ware in der Kleidung oder in einer mitgeführten Tasche), spricht man von einem Ladendiebstahl. Durch die Begehung eines Ladendiebstahls macht man sich strafbar. Meist jedoch wird der Ladendiebstahl als Bagatelldelikt behandelt und das entsprechend eingeleitete Verfahren gegen die beschuldigte Person mit Zahlung einer Geldstrafe und einem entsprechenden Hausverbot eingestellt.

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