Die Ladung fordert eine Person oder Partei auf, zu einem gerichtlichen oder behördlichen Termin zu erscheinen. Im gerichtlichen Verfahren wird die Ladung grundsätzlich an die jeweilige Person oder Partei von Amts wegen zugestellt. Es ist die Ladungsfrist (Mindestzeitraum zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin) zu beachten.