Das Lastschriftverfahren ist ein Bankverfahren. Bei diesem hebt der Zahlungsempfänger durch Vermittlung einer Bank vom Guthaben des Zahlungspflichtigen einen Geldbetrag aufgrund einer entsprechend erteilten Abbuchungsermächtigung oder eines Abbuchungsauftrages ab. Heutzutage ist das Lastschriftverfahren, insbesondere bei immer wiederkehrenden Leistungen (z.B. jeden Monat), üblich. Das Lastschriftverfahren ist somit eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Zu beachten ist, dass zwischen dem Abbuchungsverfahren und dem Einzugsermächtigungsverfahren unterschieden wird. Bei dem Abbuchungsverfahren erteilt der Schuldner den Auftrag an seine Bank. Hierbei ist nur der Widerruf für die Zukunft möglich. Bei dem Einzugsermächtigungsverfahren erfolgt eine Ermächtigung des Schuldners ggü. dem Gläubiger. Hier besteht ein unbefristetes Widerspruchsrecht des Schuldners gegen eine Belastung bis zur Genehmigung, die noch nicht in einem Schweigen hinsichtlich des Rechnungsabschlusses zu sehen ist.