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Unter der Legalisation einer Urkunde versteht man die erteilte amtliche Bescheinigung durch ein Konsulat oder eine andere Behörde, dass die Urkunde echt ist. Hierbei wird überprüft, ob die Unterschrift auf der Urkunde von der ausstellenden Person stammt. Die Legalisation kommt nur für ausländische Urkunden oder für solche inländische Urkunden in Betracht, die entsprechend im Ausland ihre Verwendung finden.

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