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Die Leistungsklage ist eine Klage, die darauf gestützt ist, dem Beklagten zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verurteilen, d.h. eine entsprechende Leistung zu erbringen. Hält das Gericht die Leistungsklage für zulässig und begründet, so erlässt das Gericht ein Leistungsurteil. Das Leistungsurteil wird dann je nach Art der Leistung vollstreckt (z.B. Geldforderungen nach §§ 803-882 ZPO, Herausgabe von Sachen nach §§ 883-886 ZPO, Handlungen und Unterlassungen nach §§ 887-892 ZPO).

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