Der Makler ist ein gewerbsmäßiger Vermittler von Grundstücken, gewerblichen Räumen, Wohnungen, Darlehen, Wertpapiere, Divisen usw. bzw. derjenige, der die Gelegenheit zum Abschluss solcher Geschäfte nachweist. Der Makler handelt in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung. Der Makler erhält einen Mäklerlohn. Für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt der Makler eine Erlaubnis in Form einer Gewerbezulassung.