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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: Als medizinischen Dienst bezeichnet man die selbstständige Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Folgende Aufgaben hat der medizinische Dienst: Die patientenorientierte Einzelfallbegutachtung sowie die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Verfassung entsprechender Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung, Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege etc.. Weiterhin übernimmt der medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen die Begutachtung von Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegebedürftigkeit.

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