Unter Mehrarbeit versteht man diejenige Arbeitszeit, die über acht Stunden Arbeitszeit am Tag hinausgeht. Die Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten und unterscheidet sich von der Überarbeit. In Ausnahmefällen ist sie zulässig, wobei sodann ein angemessener Ausgleich in entsprechender Freizeit oder ein Zuschlag zum Bruttoarbeitslohn vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu gewähren ist. Die Hälfte der gesamten Vergütung für Mehrarbeitsstunden ist unpfändbar.