Unter Meineid versteht man eine bewusste unrichtige Aussage oder die vorsätzliche eidliche Bekräftigung einer unrichtigen Aussage an Eides Statt durch eine Person, im Zivilprozess z.B.: die eidlich vernommene Partei, einen Zeugen oder einen Sachverständigen vor Gericht oder einer anderweitigen Behörde, die zur Abnahme eines Eides befugt ist. Die Abgabe eines Meineids oder auch schon alleinig der Versuch einen Meineid abzugeben, ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. In minder schweren Fällen wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bemessen.