Das Merchandising umfasst alle Arten der Werbung. Insbesondere fallen hierunter alle Aktivitäten die im Zusammenhang mit Präsentationen und Platzierungen von Waren ausgeführt werden. Der Begriff Merchandising ist einheitlich rechtlich nicht zu bestimmen. Hier sind sodann jeweils die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen heranzuziehen (z.B. Kauf-, Lizenz- und Franchisevertrag etc.). Weiterhin ist hier das Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen.