Der Mietkauf ist ein Mietvertrag. Bei diesem räumt der Vermieter dem Mieter das Recht ein, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Frist) eine neue und hochwertige Sache zu einem vorher bestimmten Preis zu erwerben. Die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Miete wird sodann ganz oder teilweise auf den entsprechenden Kaufpreis angerechnet. Dem Mieter wird bei diesem Vorgehen eine leichtere Finanzierung eingeräumt als beim sofortigen Kauf der Sache. Der Verbraucher hat hier die zwingenden Vorschriften über den Kreditvertrag zu berücksichtigen. Dieser Mietvertrag ist vom Leasingvertrag zu unterscheiden.