AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung. Diese wird vom Mieter an den Vermieter gezahlt. Mit dieser sollen die Ansprüche des Vermieters abgedeckt werden. Eine Mietkaution muss im Mietvertrag entsprechend vereinbart werden und darf bei Wohnraummietverhältnissen das Dreifache der monatlichen Miete nicht übersteigen. Der Vermieter muss die Kaution auf einem gesonderten Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist anlegen und hat diese entsprechend verzinsen zu lassen.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin