Mindesturlaub: In einem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren, wobei mindestens die folgenden Zeiten zu berücksichtigen sind: Erwachsene = 24 Werktage und Jugendliche (14-18 Jahre) = je nach Alter 25-30 Werktage. Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, erhalten fünf Tage Zusatzurlaub. Durch Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung darf der Mindesturlaub ausschließlich erhöht, jedoch nicht vermindert werden.