Mischehe: Die Eheschließung zwischen einem Angehörigen der katholischen Kirche und einem Angehörigen eines anderen religiösen Bekenntnisses ist nach katholischem Kirchenrecht unstatthaft. Jedoch kann Dispens gegen das schriftliche Gelöbnis entsprechend erteilt werden: 1) die Ehe nach katholischem Ritus zu schließen, 2) die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen und 3) den katholischen Eheteil in der Religionsausübung nicht zu behindern. Die evangelische Kirche kann die Einsegnung der Ehe ablehnen, wenn die Erziehung der Kinder in ihrem Glaube nicht versprochen wird. Zu beachten ist, dass es nicht möglich ist, eine kirchliche Trauung in der Form einer ökumenischen Trauung durchzuführen.