Eine Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen bewusst und gewollt dieselbe Straftat begehen. Voraussetzung für eine Mittäterschaft ist das arbeitsteilige Handeln. Liegt ein einverständliches Handeln der Mittäter vor, ist die Verteilung der Beiträge zur Tat ohne Bedeutung. Besteht eine Mittäterschaft, so wird jeder einzelne als Täter bestraft. Bei sogenannten Fahrlässigkeitsdelikten gibt es eine Mittäterschaft hingegen nicht.