Eine Mitgift wird einer Frau im Hinblick auf ihre Eheschließung von den Eltern zugewendet. Nach dem Wegfall der Aussteuer liegt sodann eine Ausstattung vor. Erfolgt eine Mitgift durch Dritte, so gilt sie grundsätzlich als Schenkung.
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Eine Mitgift wird einer Frau im Hinblick auf ihre Eheschließung von den Eltern zugewendet. Nach dem Wegfall der Aussteuer liegt sodann eine Ausstattung vor. Erfolgt eine Mitgift durch Dritte, so gilt sie grundsätzlich als Schenkung.