Die Mutterschaftshilfe umfasst Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Zu den Leistungen der Mutterschaftshilfe zählen die ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld und Entbindungsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird bewilligt für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) in Höhe des Nettoentgelts oder des Krankengeldes, täglich jedoch höchstens 13,00 EUR. Beim Mutterschaftsgeld hingegen zahlt der Bund für jeden Leistungsfall 210,00 EUR an die Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.