Unter der Nachforderungsklage versteht man die Klage, durch die nach Verurteilung zur Zahlung einer Geldrente nach §§ 843-845, 1569-1586b BGB der Anspruch auf Sicherheitsleistung nachträglich geltend gemacht wird, nachdem zuvor in einem vorangegangenen Urteil nicht auf eine Sicherheitsleistung erkannt worden war. Jedoch ist hierfür Voraussetzung, dass sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben.