AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Unter der Nachforderungsklage versteht man die Klage, durch die nach Verurteilung zur Zahlung einer Geldrente nach §§ 843-845, 1569-1586b BGB der Anspruch auf Sicherheitsleistung nachträglich geltend gemacht wird, nachdem zuvor in einem vorangegangenen Urteil nicht auf eine Sicherheitsleistung erkannt worden war. Jedoch ist hierfür Voraussetzung, dass sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin