Das Nachlassgericht ist eine Abteilung beim Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der Regel ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts aus dem letzten Wohnsitz des Erblassers. In der Praxis sind heute die Aufgaben des Nachlassgerichts weitgehendst den Rechtspflegern übertragen. Nur besondere bzw. schwierige Fälle werden vom Richter entschieden (z.B. die Erteilung eines Erbscheins bei einer gewillkürten Erbfolge, die Anordnung einer Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft usw.).