Als Nachverfahren wird das Verfahren bezeichnet, dass in einem Rechtsstreit nach einem Vorbehaltsurteil in demselben Rechtszug stattfindet. In dem Nachverfahren kann das Vorbehaltsurteil aufrecht erhalten, abgeändert oder aufgehoben werden. Zu beachten ist, dass das Nachverfahren mit dem Verfahren bis zum Vorbehaltsurteil eine Einheit bildet.